Welche Schäden deckt die Privat-Haftpflichtversicherung ab?
Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Zwei Beispiele: Sie fahren mit dem Fahrrad auf der falschen Seite des Radwegs und stoßen mit einem Fußgänger zusammen. Oder: Sie wollen in Ihrer Mietwohnung einen Duschvorhang anbringen, dabei fällt Ihnen die Bohrmaschine aus der Hand und beschädigt die Badewanne.
Welche Schäden sichert eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden, die Sie selbst erleiden, Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind, Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen, Schäden die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden und Geldstrafen und Bußgelder.
In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
Branchenüblich sind Versicherungssummen von 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und/ oder Sachschäden. Für Vermögensschäden, also für finanzielle Schäden, die durch Ihr schuldhaftes Verhalten entstanden sind, liegt die Versicherungssumme bei 100.000 Euro.
Was passiert im Schadenfall?
Bitte informieren Sie den Versicherer unverzüglich über den erlittenen Unfall. Die Versicherung wird Sie bitten, eine entsprechende Schadenanzeige auszufüllen und zurückzusenden.
Worauf sollte ich bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten?
Vergleichen Sie die Angebote und berücksichtigen Sie dabei Ihre Lebenssituation (zum Beispiel für Familien, Singles, Senioren, Angehörige des öffentlichen Dienstes und Personen aus dem Finanzdienstleistungsbereich).