Was leistet meine Jagd-Haftpflichtversicherung?
Aufgabe unserer Jagd-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
Wer ist durch die Jagd-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Versichert sind Jäger:innen, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Jagdaufseher, Forstbeamte, Förster, Forstaufseher sowie Jagdfalkner. Der Versicherungsschutz gilt im Rahmen der erlaubten Jagdausübung – auch außerhalb der eigentlichen Jagd.
Welche Tiere sind in der Jagd-Haftpflicht mitversichert?
Mitversichert sind:
bis zu drei Jagdhunde, die jagdlich brauchbar sind oder sich in Ausbildung befinden,
Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten,
die Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen,
das Halten und Hüten von Frettchen oder Greifvögeln zur Beizjagd.
Ist auch eine Produkthaftpflicht eingeschlossen?
Ja, die Jagd-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Produkthaftpflicht für das In-Verkehr-Bringen von verarbeiteten oder unverarbeiteten Jagderzeugnissen.
Welche zusätzlichen Leistungen sind auf Anfrage versicherbar?
Auf Wunsch können folgende Risiken mitversichert werden:
Jagdunfälle von Jagdhunden im jagdlichen Einsatz (Tod oder Nottötung) bis 1.500 Euro,
Tierärztliche Behandlungskosten bis 750 Euro.