Was leistet meine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Aufgabe unserer Bauherren-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
Wann endet der Versicherungsschutz meiner Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesamte Dauer Ihres Bauvorhabens – von der Planung bis zur Fertigstellung. Er endet automatisch mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Vertragsbeginn.
Deckt die Bauherren-Haftpflicht auch Schäden an Erdleitungen ab?
Ja – Schäden an Erdleitungen sind grundsätzlich mitversichert. Damit der Versicherungsschutz jedoch besteht, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen vor Baubeginn schriftlich bei den zuständigen Versorgungsunternehmen anfragen, ob und wo Leitungen verlaufen (z. B. über einen Schachtplan oder Schachtschein).
Der Beginn der Bauarbeiten muss rechtzeitig gemeldet werden, damit die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können.
Erfolgt keine rechtzeitige Anfrage oder Meldung, kann der Versicherungsschutz für diesen Schaden eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Bin ich auch abgesichert, wenn ich beim Hausbau selbst mit anpacke?
Ja – wenn Sie Eigenleistungen erbringen, können Sie diese zusätzlich in den Versicherungsschutz aufnehmen. Damit sind auch Schäden abgedeckt, die durch Sie selbst oder durch am Bau beteiligte Personen verursacht werden.