Was muss ich bei der Versicherung beachten?
Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Das heißt eine Kfz- Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden am fremden Fahrzeug, weiteren Sachschäden zum Beispiel an Gebäuden oder Personenschäden auf.
Darüber hinaus kann eine Teil- und Vollkaskoversicherung, sowie unser leistungsstarkes Zusatzpaket „ElektroPlus“ abgeschlossen werden.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Schäden bei Diebstahl, Glasbruch oder einem Wildunfall.
Die Vollkaskoversicherung leistet über die Teilkaskoversicherung hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Unser Zusatzbaustein „ElektroPlus“ beinhaltet wichtige Leistungserweiterungen wie zum Beispiel die Akku-Allgefahrendeckung einschließlich Bedienfehler beim Laden des Fahrzeugs und viele mehr.
Ist der Akku meines Elektro-/Hybridfahrzeugs mitversichert?
Der Akku ist das Herzstück des Elektrofahrzeugs. Mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung, sowie unserem Zusatzpaket „ElektroPlus“ ist Ihr Akkus über die in der Vollkaskoversicherung beschriebenen Schadenereignisse (z.B. Unfall oder Vandalismus) hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist.
Bin ich im Falle eines Totalschadens abgesichert?
Große Schäden bei einem Neuwagen können Ihre Finanzen schnell alt aussehen lassen. Bei Neufahrzeugen zahlen wir bei Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten den Neupreis des Fahrzeugs. Dies gilt, wenn die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Fahren Sie einen Gebrauchtwagen, zahlen wir innerhalb von 24 Monaten – beginnend ab dem Kaufdatum – den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufdatums.
Was ist zu beachten, wenn ich abgeschleppt werden muss?
Beim Abschleppen von Elektrofahrzeugen gibt es einige Besonderheiten, auf die es zu achten gilt. Daher sollten Sie im Schadensfall immer darauf hinweisen, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Über den Schutzbrief der Öffentlichen ist auch das Liegenbleiben durch entladenen Akku mitversichert.
Was kostet eine Versicherung für ein Elektrofahrzeug?
Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich wie bei jedem Auto unter anderem nach den Typ- und Regionalklassen, sowie weiteren individuellen Tarifmerkmalen. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich nicht teurer oder billiger als Diesel oder Benziner.
Jedoch erhalten Sie als Besitzer eines Elektrofahrzeugs bei der Öffentlichen einen ElektroBonus von bis zu 10%.