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Rund ums Haus

Sicherheit ist unser gemeinsames Anliegen

Traditionell engagiert sich die Öffentliche stark in der Verkehrssicherheitsarbeit und Schadenverhütung. Als großer Regionalversicherer unterstützen wir zum Beispiel die Arbeit der Verkehrswachten, der Feuerwehren und der DLRG in unserem Geschäftsgebiet seit vielen Jahren.

Schadenverhütung rund ums Haus

Gebäude
Damit ungebetenen Gästen nicht Tür und Tor offen stehen Dass Buntbartschlösser oder einfache Glaseinsätze im Türblatt Dieben quasi einen roten Teppich direkt in die Wohnung rollen, ist keine Neuigkeit. Ein rotes Tuch für den Einbrecher dagegen sind sicherungstechnische Maßnahmen an Türen und Fenstern, die Zeit kosten.   Auch der Hausflur gehört zum Wohnraum Dass Treppenräume und Hauseingänge kein Ort für Fahrräder oder Sperrmüll sind, ist allseits bekannt und steht in jedem Mietvertrag. Denn verstellte Treppen, Gänge, Türen (auch durch Mülltonnen) sind im Ernstfall nicht nur versperrte Fluchtwege, sondern auch versperrte Rettungswege und können Menschenleben kosten.   Dachboden und Keller: sicher von oben bis unten? Dachboden und Keller - oft als Rumpelkammer missbraucht - laden zu gefährlichen Zündeleien ein. Und können zur tödlichen Rauchfalle werden. Daher ist es ratsam, von Zeit zu Zeit nicht mehr gebrauchte Gegenstände zu entsorgen. Bei Lattenverschlägen ist die Gefahr besonders groß. Es ist ein leichtes Spiel, hier einen Brand zu legen.   Spannung gibt's im Fernsehen Damit Hochspannung Sache der Regie bleibt, sollten gefährdete elektrische Geräte, die elektronisch gesteuert werden (z. B. Heizungsanlagen, Telefonanlage, Wasch- und Geschirrspülmaschinen), vor Überspannung geschützt sein. Dadurch wird die Zerstörung empfindlicher Bauteile verhindert und Fehlfunktionen oder der Ausfall der Geräte vermieden.   Blitzschutz von Gebäuden Gebäude und deren Inhalt können durch direkten Blitzschlag Schaden erleiden. Eine Blitzschutzanlage an Ihrem Haus kann sich innerhalb von Sekundenbruchteilen bezahlt machen! Mit der Planung und Errichtung einer solchen Anlage sollten Sie jedoch nur eine Fachfirma beauftragen. Der vollständige Blitzschutz besteht aus Einrichtungen des äußeren und inneren Blitzschutzes. Während der äußere Blitzschutz (Blitzschutzanlage) vorrangig die Brandgefahr beseitigt und für Personenschutz sorgt, werden durch Maßnahmen des inneren Blitzschutzes (Überspannungsschutz) Schäden an metallenen Installationen, elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen begrenzt.
Einbruchschutz
Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl, das sind psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, machen den Betroffenen häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Dass man sich davor schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei und der Öffentlichen.   Die allgemeine Meinung ist: "Bei mir ist nichts zu holen...": Der weitverbreitete Gedanke, das eigene Haus oder die eigene Wohnung wäre für Einbrecher uninteressant, ist ein Irrtum! "Einbrecher kommen nachts": Irrtum! Einbrecher kommen oft tagsüber, wenn üblicherweise niemand zu Hause ist. In der dunklen Jahreszeit nutzen Einbrecher oft die frühe Dämmerung aus. "Einbrecher kommen überall rein...": Die wenigsten Einbrecher sind gut ausgerüstete Profis, meist handelt es sich um Gelegenheitstäter, die sich oft schon durch mechanische Sicherungen abschrecken lassen.   Elektronische Sicherungen Am Ortsrand und selbst in Wohngebieten liegende Gebäude sind gefährdet, auch wenn sie bewohnt oder bewacht werden. Die mechanischen Sicherungen reichen dann allein zum Schutz nicht aus. Daher sollten diese Gebäude zusätzlich mit einer elektronischen Einbruchmeldeanlage gesichert werden. Der optimale Schutz ist die Absicherung mit einer Außenhautsicherung, die alle Gebäudeöffnungen überwacht. Bei weitläufigen Gebäudeanlagen kann aus Kostengründen auch auf die Minimalsicherung durch eine Fallensicherung ausgewichen werden. Räume mit höherwertigem Inhalt sind aber immer rundum zu sichern. Die Einbruchmeldeanlage (EMA) muss von einer vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannten Errichterfirma unter Verwendung VdS-anerkannter Geräte errichtet und instandgehalten werden. Störungen müssen unverzüglich behoben werden. Für die Planung und den Einbau der EMA sind die VdS-Richlinien zu beachten.  
Mehr Informationen zum Einbruchschutz
Wasserleitungen
Die kalte Jahreszeit hat begonnen. In einigen Gegenden hat es auch schon Frost gegeben. Damit ist auch die Saison für die Frostschäden angebrochen. Wie Sie diese vermeiden können, lesen Sie in den nachfolgenden Tipps, die von den Schadenverhütungsexperten des IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der Öffentlichen Versicherer als Checkliste zusammengefasst wurden. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind besonders wertvoll, wenn es darum geht, Frostrisiken einzuschätzen. Vorsicht ist geboten, wenn sich etwas verändert. Eine neue Heizung, die effizienter arbeitet, schützt sich selbst jedoch nicht mehr durch Wärmeverluste: Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden. Neue, zusätzliche Fenster im Dach können die Temperaturverhältnisse im Haus ebenfalls beeinflussen. Wenn erwachsene Kinder das Haus verlassen, werden bestimmte Räume möglicherweise nicht mehr häufig genutzt. Dennoch müssen sie in einer Frostperiode ausreichend beheizt werden, um die Leitungen zu schützen. Achten Sie also auf Veränderungen in Ihrem Haus, und überlegen Sie, welche Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse sich ergeben können. Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet. Wie effizient eine Wärmedämmung ist, kann der Laie oft nicht beurteilen. Lassen Sie dies daher einen Fachmann einschätzen – zum Beispiel wenn Sie für Ihr Haus einen Energiepass erstellen lassen. Unsere Checkliste hilft, frostgefährdete Bereiche in einem Gebäude zu identifizieren. Dort sollten keine wasserführenden Rohrleitungen / Armaturen / Bauteile vorhanden sein – häufig ist dies jedoch der Fall. Langfristig sollten Rohre aus diesen Bereichen entfernt oder die Bereiche vom Fachmann frostsicher gemacht werden. Die Checkliste beschreibt, was Sie kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern. Beheizte Gebäude Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Bei Abwesenheit darf die Beheizung nicht reduziert werden. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern. Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie daher eine ausreichende Beheizung sicher, zum Beispiel durch Heizkörper. Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume „mitbeheizt“? ACHTUNG! Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus! Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung. Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus! Außenwasserhähne und deren Zuleitungen müssen abgesperrt und entleert werden. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen. Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung auf Funktion und das Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert wird. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen:
- leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage
- mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage
- strenger und sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich

Unbeheizte Gebäude
Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden. Achten Sie darauf, dass die Entleerung vollständig durchführt wird und die Leitungen trockengeblasen werden. Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert. Ebenso muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden. Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen. Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.
Brand bei Renovierung
Die Hauptbrandursachen bei Renovierungsarbeiten sind Feuerarbeiten. Flachdächer bestehen überwiegend aus brennbaren Baustoffen, Kleber und Dachbahnen. Durch unachtsamen Umgang mit offener Flamme können diese Dächer leicht entzündet werden. Das kann zu großen Schäden führen.
Heizöltanks & Gewässerschaden
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für private Heizöltanks wird dringend empfohlen. Als Inhaber von Heizöltanks haben Sie für Gewässerschäden einzustehen, die durch Ihre Heizöltankanlage verursacht werden. Das heißt im Einzelnen: Sie haften für den Schaden. Das gilt auch, wenn Sie kein Verschulden trifft. Sie werden von den Behörden für Kosten der Sanierung der Schadenstelle in Anspruch genommen. Sie können strafrechtlich verfolgt werden.
Ölabscheider
Ölabscheider sind Abwasserbehandlungsanlagen, die im privaten gewerblichen industriellen oder im landwirtschaftlichen Bereich zur Reinigung von ölbelasteten Abwässern eingesetzt werden. Ölabscheider nach der DIN 1999 stellen die gängigste Form zur Reinigung von ölbelasteten Abwässern dar. Ölabscheider neigen, wenn sie nicht regelmäßig oder nach Bedarf gereinigt und gewartet werden, zu Undichtigkeiten und/oder Fehlfunktionen. Diese Umstände können zu erheblichen Schäden am Boden und im Grundwasser führen.   Beispiele für Entstehungsorte von ölbelasteten Abwässern sind: Garagen mit Wasch- und Abstellflächen Waschanlagen/Waschboxen Parkhäuser, befestigte Parkflächen etc. Betankungsflächen von Fuhrparks, Betriebshöfen, Flugplätzen usw.   Die häufigsten Mängel an Ölabscheidern sind: Defekte/gebrochene Zu- und Ablaufrohre aus Steinzeug oder Kunststoffen Aufgelöste, schlecht hergestellte oder nur zum Teil vorhandene Dichtungen am Ölabscheider und dessen Rohrleitungen Setzungsrisse am Ölabscheider Ölabscheider nicht überflutungs-, rückstausicher oder frostfrei gegründet Defekte Schwimmergarnitur Fehlanschlüsse Fehlmontage
Altöl
Risiken aus dem Umgang mit Altöl werden oft unterschätzt. Altöl ist gesundheitsschädlich, teilweise entzündlich und stark wassergefährdend. Der nicht sachgerechte Umgang führt häufig zu Boden- und Gewässerverunreinigungen mit der Folge behördlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Verfolgung. Bei Altöl unbekannter Herkunft und/oder falscher Deklaration kann es zu Verunreinigungen der Gesamtcharge des Entsorgungsfahrzeuges kommen.   Sammlung Altöle sind gemäß ihrer Herkunft (Motorenöl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Trafoöl, Industrieöl usw.) getrennt zu sammeln. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Halogenverunreinigungen lassen sich durch den Beilstein-Test nachweisen. Synthetische Öle auf der Basis von PCB und halogenhaltige Ersatzprodukte (z. B. aus Transformatoren, Kondensatoren, Hydraulikanlagen) müssen getrennt von anderen Altölen gehalten, eingesammelt, befördert und einer Entsorgung zugeführt werden.   Lagerung Altöle dürfen nur in bauartzugelassenen Behältern zur Abholung bereitgestellt werden. Diese müssen eindeutig und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Der Standort muss als Auffangraum eingerichtet und witterungsgeschützt (mindestens überdacht) sein. Altöle mit unbekannter Herkunft sind als leicht entzündlich (gemäß VbF A I) einzuordnen. Behälter und Standort sind demgemäß in explosionsgeschützter Ausführung anzulegen.   Entsorgung Je nach Beschaffenheit des Altöls kommt als Entsorgungsweg die relativ kostengünstige Wiederaufbereitung, die teure Verbrennung oder die extrem teure Endlagerung in Betracht. Abgesehen von Kleinstmengen darf die Beförderung nur von gesetzlich zugelassenen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Auch die Pflichten des Abfallerzeugers sind streng geregelt. So darf er insbesondere * nur zugelassene Transportbehälter übergeben * diese nur zu 97% füllen * das Altöl nur übergeben, sofern er sich von der Zulassung des Fahrzeugs für den Transport und dessen Kennzeichnung gemäß der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) überzeugt hat.   Weiterhin ist er für die richtige Kennzeichnung der Transportbehälter verantwortlich verpflichtet, dem Fahrer die entsprechenden Unfallmerkblätter zu Verfügung zu stellen.
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