Wie verbreitet ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland?
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, jeder muss also sein Fahrzeug gegen die Folgen von Haftpflichtschäden versichern.
Was gilt, wenn Ihre Schadenverlaufsbescheinigung im EWR-Ausland ausgestellt wurde?
Die Prämie in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab.
Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unserer Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung.
In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
Inzwischen ist es branchenüblich, dass pro geschädigte Person Schäden in Höhe von 15 Millionen Euro versichert sind. So auch bei uns in den Tarifen KFZ Basis, KFZ Komfort und KFZ Premium. Pro Unfall sind Schäden in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Millionen Euro versichert.
Welche Laufzeiten sind für eine Kfz-Haftpflichtversicherung üblich?
Die Laufzeit beträgt ein Jahr, branchenüblich ist ein Wechsel zum Januar, das heißt, gekündigt werden kann bis zum 30.11. eines jeden Jahres. In Ihrem Versicherungsvertrag kann ein anderer Ablauftermin vereinbart sein.
Was möchte die Versicherung bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht wissen?
U.a. den Fahrzeugtyp, die jährliche Kilometerleistung, das Ausstellungsdatum des Führerscheins, den Vorversicherer, die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre und wer das Fahrzeug fährt.
Darf eine Versicherung mich als Neukunden ablehnen?
Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Aber: Falls jemand als säumiger Zahler bekannt sein sollte, kann eine Versicherung auch sagen „Sorry, Sie nehmen wir nicht wieder“.
In welcher Höhe sollte ich mich bei der Voll- und Teilkasko versichern?
Um das Risiko für den Kunden fair kalkulieren zu können, bittet Sie die Versicherung um Angabe der Art des Fahrzeugs, Hersteller sowie um Angabe des Fahrzeugalters, Nutzerkreis, der bestehenden Vorschäden, das Alter des jüngsten Fahrers und um die jährliche Kilometerlaufleistung.
Darf mein Wunsch nach einer Voll- oder Teilkasko abgelehnt werden?
Ja, die Versicherung kann sich ohne Begründung weigern, Ihr Fahrzeug gegen Teil- oder Vollkaskoschäden zu versichern. In der Praxis passiert das dann, wenn der Interessierte in der Vergangenheit durch besonders hohe Schäden oder durch besonders häufige Schadensfälle „aufgefallen“ ist, oder es sich um ein besonders exklusives oder diebstahlgefährdetes Fahrzeug handelt.
Welche Vorteile bietet das Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es, zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse zu nutzen, ohne diese einzeln anzumelden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Haupt- und einem Nebenkennzeichen. Beide Kennzeichen müssen an dem genutzten Fahrzeug angebracht werden. Eine gleichzeitige Nutzung beider Fahrzeuge ist nicht zulässig. Eine Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, der Versicherungsschutz wäre im Schadenfall nicht gegeben.
Im Unterschied zu Österreich und der Schweiz ist mit dem Wechselkennzeichen in Deutschland kein materieller Vorteil für den Bürger verbunden. Beide Fahrzeuge unterliegen der vollen Kfz-Steuer. Die Versicherungsbranche bietet bisher kaum Rabatte für das Wechselkennzeichen an.
Wer zwei Fahrzeuge besitzt und diese nie zeitgleich nutzt, sollte sich für das Saisonkennzeichen entscheiden. Dies gilt auch deshalb, weil ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auch „außerhalb der Saison“ gegen Kaskoschäden versichert ist.
Wie werden Schäden von nicht eingetragenen dritten Fahrern reguliert?
Bei einem Unfall wird der Schaden des Geschädigten in jedem Fall von der Kfz-
Haftpflichtversicherung reguliert. Jedoch, in diesem speziellen Fall, wird die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Der Grund hierfür ist, dass die Dritte fahrende Person eine Gefahrerhöhung darstellt, die in dem vereinbarten Versicherungsschutz nicht abgedeckt ist, wenn nur der Halter und eine weitere Person als Fahrer eingetragen sind.
Wenn also ein Dritter das Fahrzeug von Zeit zu Zeit fährt, gibt es zwei Möglichkeiten:
die Person in Ihrem Versicherungsschein mit eintragen lassen;
wenn es nur selten z.B. am Wochenende vorkommt, einfach bei Ihrem Berater vor Ort oder in der Vertragsabteilung anrufen und den Dritten als Fahrer für einen beschränkten Zeitraum eintragen lassen.