Zusammenfassung
Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig berücksichtigt im Rahmen ihrer Kapitalanlagen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeits-strategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Krite-rien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversi-cherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz bei ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ein wesentli-cher Bestandteil dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist der anlageklassenspezifische Ansatz; so werden die verschie-denen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der un-ternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt.
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den u. a. darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltig-keitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkun-gen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf.
Darüber hinaus tragen auch die weiteren Ansätze der Kapitalanlagen-Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen Lebensversicherung, zu denen u. a. die Mitgliedschaft zu Nachhaltigkeitsinitiativen (z. B. UNPRI), Engagement und Proxy Voting, ein hoher Stellenwert des Themas Nachhaltigkeit bei Neumandatierung von Managern sowie mög-lichst ein Erwerb von Green-, Social- und Sustainable-Bonds im Sicherheitsportfolio zählen, dazu bei, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, der u. a. anlageklassen-spezifische Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. So werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt.
Die Nachhaltigkeitsstrategie und die daraus abgeleiteten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien führen dazu, dass im
Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig verschiedene für Unternehmen, Staaten und Immobilien im Rahmen der technischen Regulierungsstandards der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 festgelegte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt werden. Eine detaillierte Betrachtung der Nachhaltigkeitskriterien in den einzelnen Anlageklassen kann dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“ entnommen werden.
Für die Berechnung der PAI-Indikatoren wurde auf Basis der Marktwerte der Investitionen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2024 ein Durchschnittswert der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen berechnet.
Bei der Ermittlung der Indikatoren wurde die gesamte Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braun-schweig auf die drei Anlagegruppen Unternehmen (57,0 %), Staaten (35,1 %) und Immobilien (7,8 %) aufgeteilt. Derivate wurden nicht in die Berechnung einbezogen, spielen aber auch nur eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich Instrumente zur Währungsabsicherung. Die in Prozent angegebene Abdeckung in der nachfolgen-den Tabelle bezieht sich immer auf die jeweilige Anlagegruppe und nicht auf die gesamte Kapitalanlage.
Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leitet sich aus dem mehrdimensionalen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf.
Die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat der Gesamtvorstand erstmals im November 2018 beschlossen. Die verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien in den jeweiligen Anlageklassen werden regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten und auf Einhaltung überprüft. Jährlich wird die Nachhaltigkeitsstrategie in den entsprechenden Gremien bis hin zum Gesamtvorstand der Öffentlichen Lebensversicherung evaluiert und bestätigt. Verantwortlich für die Umsetzung der Strategien ist der Bereich Kapitalanlagen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig.
Neben dem anlageklassenspezifischen Ansatz hat sich die Öffentliche Lebensversicherung gemäß ihrer mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie zudem freiwilligen Initiativen verpflichtet, die sich mit ESG-Themen befassen und entsprechend dazu beitragen, potenziell nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu vermeiden. Die Mitgliedschaft an der UN-Initiative Principles for Responsible Investment verdeutlicht, welchen hohen Stellenwert das Thema Nachhaltigkeit bei der Öffentlichen Lebensversicherung einnimmt.
Darüber hinaus beinhaltet der mehrdimensionale Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie möglichst einen Erwerb von Green-, Social- und Sustainable Bonds im Sicherheitsportfolio sowie den Nachweis, dass bei neu mandatierten Managern das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert einnimmt.
Insbesondere beim Thema Umwelt und Klima sind durch den vom Menschen herbeigeführten Klimawandel bereits irreversible Schäden entstanden. Um diese potenziell voranschreitenden irreversiblen Schäden des Klimawandels einzudämmen bzw. zu vermeiden, wurde im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 das Ziel festgelegt, die globale Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Als Kapitalsammelstelle und Asset Owner hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig zum Ziel gesetzt, die Transformation der Weltwirtschaft in eine kohlenstoffarme Zukunft zu begleiten und hat sich daher der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen. Darin hat sich die Öffentliche Lebensversicherung dazu verpflichtet, die Kapitalanlagen bereits bis 2050 treibhausgasneutral aufzustellen und bis dahin schrittweise CO2e-Reduktionen im Kapitalanlageportfolio vorzunehmen.
Die verwendeten Daten zur Ermittlung der PAI-Indikatoren stammen von unseren Vermögensverwaltern bzw. von unserem Datenanbieter MSCI ESG Research sowie öffentlich zugänglicher Daten der Schuldner/Emittenten. Alle uns hierfür vorliegenden Daten haben wir in die Ermittlung der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen einbezogen. Um Datenlücken zu schließen, wurden die einzelnen Vermögensverwalter und Fondsmanager nach entsprechender Verfügbarkeit der Daten befragt. Dennoch lagen für einige Fondsprodukte und einzelnen Emittenten noch keine vollständigen Daten vor. Hier stehen wir dauerhaft im Austausch mit unserem Datenanbietern und Fondsmanagern bzw. Vermögensverwaltern, um die Datenabdeckung zu verbessern.
Mitwirkungspolitik
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt:
Engagement
„Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…)
Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“
Stimmrechtsausübung
„Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“
Mitwirkungspolitik
„Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ abrufbar auf der Website der Gesellschaft. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen ein wirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“
Quellen:
https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/Abstimmungs_und_Mitwirkungspolicy/20230824_Abstimmungs-_und_Mitwirkungspolicy_Bantleon_Invest_AG_Webseite_Rev.pdf
https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/PAI-Statement/20240628_Erklaerung_zu_den_wichtigsten_nachteiligen_Auswirkungen_von_Investitionsentscheidungen_auf_Nachhaltigkeitsfaktoren_V6.pdf
Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Öffentliche Lebensversicherung hat bereits 2018 erstmals eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlagen entwickelt und orientiert sich aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs dabei an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals).
Im Jahr 2019 hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig den UNPRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren.
Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche Lebensversicherung zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal.
Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für die Szenarioanalysen bilden die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Um sowohl die transitorischen als auch die physischen Risiken des Klimawandels angemessen zu berücksichtigen, werden die Szenarien „Delayed Transition“ (Fokus: transitorische Risiken des Klimawandels) und „Current Policies“ (Fokus: physische Risiken des Klimawandels) betrachtet.