Berater finden Meine Öffentliche Übersicht: Versicherungen Übersicht: Privatschutz Haftpflichtversicherungen Haus & Wohnen Unfall DigitalSchutz Kombischutz Übersicht: Mobilität Auto Motorrad, Quad, Trike Moped Camping Zusatzschutz Übersicht: Vorsorge & Leben Altersvorsorge Vermögen & Vererben Berufsunfähigkeit Risikoabsicherung Weitere Themen Alle Produkte im Überblick Rechtsschutz Gesundheit Reise Ich möchte persönliche Beratung Übersicht: Service Schaden & Hilfe Online-Schadenmeldung Schaden-Services für Kfz Was tun im Schadenfall? Tipps zur Schadenvermeidung Fragen zu unseren Versicherungen (FAQ) Übersicht: Kontakt Berater finden Ihre Mitteilung an uns Telefonnummern Anregung & Beschwerde Vertrag & Beiträge Meine Öffentliche Informationen zur Beitragsrechnung Auf Mail-Versand umstellen Praktische Services Alltagshelfer-Apps Kostenlose Umzugsservices Immobilien Übersicht: Öffentliche Übersicht: Über uns Die Öffentliche Beruf & Familie Umwelt & Nachhaltigkeit Fair Company Wir sind hier Unsere Engagements Stiftung Allianz für die Region Arbeitgeberverband Region Braunschweig e. V. Partner & Kooperationen Übersicht: Presse & Publikationen Pressemitteilungen Pressebilder Pressekontakt Geschäfts- & Nachhaltigkeitsberichte Gesetzliche Regelungen Standorte & Kontakt Geschäftsstellen Kontakt Karriere Privatkunden Firmenkunden
Kontakt Schaden melden

Informationen zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage gemäß EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088

An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig. Damit kommen wir den Pflichten aus der genannten Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der Europäischen Union nach.
Stand: November 2025

Die Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig

Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beitragen.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist die Öffentliche der UN-Initiative Principles for Responsible Investment (oder auch Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, abgekürzt UN PRI) beigetreten. Damit soll der hohe Stellenwert verdeutlicht werden, den das Thema Nachhaltigkeit sowohl im Unternehmen allgemein als auch speziell in der Kapitalanlage einnimmt.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Seit der Konzeption der Nachhaltigkeitsstrategie bindet die Öffentliche Nachhaltigkeitsaspekte in Investitionsentscheidungsprozesse ein. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Sicherheit bzw. Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeitskriterien geachtet. Durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien wird Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Vorfeld von Investitionen begegnet. So wird vermieden, dass in diverse Unternehmen, die Probleme in ihren Nachhaltigkeitsprofilen aufweisen, überhaupt erst investiert wird. Je nach Anlageklasse wird auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsansätze und -kriterien zurückgegriffen.
Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite. Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen u. a. aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung nachhaltigkeitsbezogener Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (kurz: einer PAI-Berücksichtigung), und zwar in den Kategorien „Treibhausgasemissionen“, „Biodiversität“, „Wasser“, „Abfall“ sowie „Sozial- und Arbeitnehmerbelange“ für Unternehmen sowie in den beiden Kategorien „Umwelt“ und „Soziales“ für Staaten. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab; die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. Über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen werden einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite. Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen u. a. aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung nachhaltigkeitsbezogener Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (kurz: einer PAI-Berücksichtigung), und zwar in den Kategorien „Treibhausgasemissionen“, „Biodiversität“, „Wasser“, „Abfall“ sowie „Sozial- und Arbeitnehmerbelange“ für Unternehmen sowie in den beiden Kategorien „Umwelt“ und „Soziales“ für Staaten.  

​​​​​​​Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab; die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. Über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen werden einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Mitwirkungspolitik
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt: Engagement „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…) Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“ Stimmrechtsausübung „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“ Mitwirkungspolitik „Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ abrufbar auf der Website der Gesellschaft. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen ein wirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“ Quellen: https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/Abstimmungs_und_Mitwirkungspolicy/20230824_Abstimmungs-_und_Mitwirkungspolicy_Bantleon_Invest_AG_Webseite_Rev.pdf https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/PAI-Statement/20240628_Erklaerung_zu_den_wichtigsten_nachteiligen_Auswirkungen_von_Investitionsentscheidungen_auf_Nachhaltigkeitsfaktoren_V6.pdf
Bezugnahme auf internationale Standards
Die Öffentliche orientiert sich aufgrund ihrer ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien enthalten auch die Berücksichtigung der UN Global Compact-Prinzipien oder auch der OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 hat sich die Öffentliche den UN PRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren. Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal. Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für diese Szenarioanalysen bildeten die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Für die Berechnung u. a. von Treibhausgasdaten verwendet die Öffentliche Daten von MSCI ESG Research, bei denen wiederum eine Anlehnung an Standards, wie z. B. PCAF, erfolgt.
Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen kann dem Abschnitt „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ weiter unten auf dieser Website entnommen werden, der jährlich bis zum 30.06. aktualisiert wird. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen und zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen können dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“ sowie den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden: Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung"

Downloads

Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
(PDF, Dateigröße: 367 KB)
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
(PDF, Dateigröße: 367 KB)

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Das Vergütungssystem für sämtliche Funktionen in der Öffentlichen wird nicht davon beeinflusst, ob die Öffentliche bei ihrer Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Artikels 5 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 berücksichtigt bzw. einbezieht oder nicht. Die Vergütungspolitik steht vielmehr im Einklang mit der Geschäfts- und Risikomanagementstrategie der Öffentlichen, ihrem Risikoprofil, ihren Zielen sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens als Ganzes. Weitere Informationen zum Vergütungssystem sind in den SFCR- und CSR-Berichten der Öffentlichen zu finden.
Änderungshistorie
Februar 2025  Korrektur der Werte für 2023 und 2022 beim PAI-Indikator Nr. 4 „Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind“ im Abschnitt „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“. Präzisierung des Abschnitts „Mitwirkungspolitik“; Ergänzungen zum Thema „Spezifische Angaben zu den PAI-Indikatoren in der Mitwirkungspolitik“. März 2024 / Änderungen seit Januar 2023 Websitetext Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds). Aufnahme einer separaten Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, u. a. mit den Abschnitten „Mitwirkungspolitik“ und „Bezugnahme auf internationale Standards“. Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente. Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen. Aufnahme des Nachhaltigkeitsansatzes (inkl. PAI-Berücksichtigung) des HY-Publikumsfonds. Überprüfung und z. T. Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze (inkl. PAI-Berücksichtigung) der weiteren Anlageklassen. Zusammenführung der einzelnen Tabellen für die PAI-Berücksichtigung innerhalb der verschiedenen Anlageklassen in eine Übersichtstabelle (inkl. Legende). Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand. Aufnahme der Grafiken zum Mindestprozentsatz an EU-taxonomiekonformen Investitionen (inkl. fossilem Gas und Kernenergie). Aufnahme von Verweisen auf die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“. Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Ermittlung und Ausweis der aktuellen Zahlen und Daten. Aufnahme der Absätze „[Abschneiden der Nachhaltigkeitsindikatoren] …und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?“ sowie „Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?“. Aufnahme eines Verweises auf die auf der Website der Öffentlichen veröffentlichte „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“. Ausführung der „[ergriffenen Maßnahmen] zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale“ für das Jahr 2023. Aufnahme der Kategorien „Fossiles Gas“ und „Kernenergie“ beim Ausweis der Quoten in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten. Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand.  Januar 2023: Ausgangsfassung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Zusammenfassung
Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig berücksichtigt im Rahmen ihrer Kapitalanlagen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.  Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeits-strategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Krite-rien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversi-cherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz bei ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ein wesentli-cher Bestandteil dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist der anlageklassenspezifische Ansatz; so werden die verschie-denen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der un-ternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den u. a. darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltig-keitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkun-gen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere. 
Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf.
Darüber hinaus tragen auch die weiteren Ansätze der Kapitalanlagen-Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen Lebensversicherung, zu denen u. a. die Mitgliedschaft zu Nachhaltigkeitsinitiativen (z. B. UNPRI), Engagement und Proxy Voting, ein hoher Stellenwert des Themas Nachhaltigkeit bei Neumandatierung von Managern sowie mög-lichst ein Erwerb von Green-, Social- und Sustainable-Bonds im Sicherheitsportfolio zählen, dazu bei, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, der u. a. anlageklassen-spezifische Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. So werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt.  Die Nachhaltigkeitsstrategie und die daraus abgeleiteten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien führen dazu, dass im
Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig verschiedene für Unternehmen, Staaten und Immobilien im Rahmen der technischen Regulierungsstandards der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 festgelegte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt werden. Eine detaillierte Betrachtung der Nachhaltigkeitskriterien in den einzelnen Anlageklassen kann dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“  entnommen werden.
Für die Berechnung der PAI-Indikatoren wurde auf Basis der Marktwerte der Investitionen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2024 ein Durchschnittswert der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen berechnet.
Bei der Ermittlung der Indikatoren wurde die gesamte Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braun-schweig auf die drei Anlagegruppen Unternehmen (57,0 %), Staaten (35,1 %) und Immobilien (7,8 %) aufgeteilt. Derivate wurden nicht in die Berechnung einbezogen, spielen aber auch nur eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich Instrumente zur Währungsabsicherung. Die in Prozent angegebene Abdeckung in der nachfolgen-den Tabelle bezieht sich immer auf die jeweilige Anlagegruppe und nicht auf die gesamte Kapitalanlage.
Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leitet sich aus dem mehrdimensionalen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere. Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf. Die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat der Gesamtvorstand erstmals im November 2018 beschlossen. Die verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien in den jeweiligen Anlageklassen werden regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten und auf Einhaltung überprüft. Jährlich wird die Nachhaltigkeitsstrategie in den entsprechenden Gremien bis hin zum Gesamtvorstand der Öffentlichen Lebensversicherung evaluiert und bestätigt. Verantwortlich für die Umsetzung der Strategien ist der Bereich Kapitalanlagen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig. Neben dem anlageklassenspezifischen Ansatz hat sich die Öffentliche Lebensversicherung gemäß ihrer mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie zudem freiwilligen Initiativen verpflichtet, die sich mit ESG-Themen befassen und entsprechend dazu beitragen, potenziell nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu vermeiden. Die Mitgliedschaft an der UN-Initiative Principles for Responsible Investment verdeutlicht, welchen hohen Stellenwert das Thema Nachhaltigkeit bei der Öffentlichen Lebensversicherung einnimmt. Darüber hinaus beinhaltet der mehrdimensionale Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie möglichst einen Erwerb von Green-, Social- und Sustainable Bonds im Sicherheitsportfolio sowie den Nachweis, dass bei neu mandatierten Managern das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert einnimmt. Insbesondere beim Thema Umwelt und Klima sind durch den vom Menschen herbeigeführten Klimawandel bereits irreversible Schäden entstanden. Um diese potenziell voranschreitenden irreversiblen Schäden des Klimawandels einzudämmen bzw. zu vermeiden, wurde im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 das Ziel festgelegt, die globale Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Als Kapitalsammelstelle und Asset Owner hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig zum Ziel gesetzt, die Transformation der Weltwirtschaft in eine kohlenstoffarme Zukunft zu begleiten und hat sich daher der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen. Darin hat sich die Öffentliche Lebensversicherung dazu verpflichtet, die Kapitalanlagen bereits bis 2050 treibhausgasneutral aufzustellen und bis dahin schrittweise CO2e-Reduktionen im Kapitalanlageportfolio vorzunehmen. Die verwendeten Daten zur Ermittlung der PAI-Indikatoren stammen von unseren Vermögensverwaltern bzw. von unserem Datenanbieter MSCI ESG Research sowie öffentlich zugänglicher Daten der Schuldner/Emittenten. Alle uns hierfür vorliegenden Daten haben wir in die Ermittlung der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen einbezogen. Um Datenlücken zu schließen, wurden die einzelnen Vermögensverwalter und Fondsmanager nach entsprechender Verfügbarkeit der Daten befragt. Dennoch lagen für einige Fondsprodukte und einzelnen Emittenten noch keine vollständigen Daten vor. Hier stehen wir dauerhaft im Austausch mit unserem Datenanbietern und Fondsmanagern bzw. Vermögensverwaltern, um die Datenabdeckung zu verbessern.
Mitwirkungspolitik
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt: Engagement „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…) Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“ Stimmrechtsausübung „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“ Mitwirkungspolitik „Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ abrufbar auf der Website der Gesellschaft. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen ein wirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“ Quellen: https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/Abstimmungs_und_Mitwirkungspolicy/20230824_Abstimmungs-_und_Mitwirkungspolicy_Bantleon_Invest_AG_Webseite_Rev.pdf https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/PAI-Statement/20240628_Erklaerung_zu_den_wichtigsten_nachteiligen_Auswirkungen_von_Investitionsentscheidungen_auf_Nachhaltigkeitsfaktoren_V6.pdf
Bezugnahme auf international anerkannte Standards
Die Öffentliche Lebensversicherung hat bereits 2018 erstmals eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlagen entwickelt und orientiert sich aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs dabei an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals). Im Jahr 2019 hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig den UNPRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren. Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche Lebensversicherung zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal. Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für die Szenarioanalysen bilden die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Um sowohl die transitorischen als auch die physischen Risiken des Klimawandels angemessen zu berücksichtigen, werden die Szenarien „Delayed Transition“ (Fokus: transitorische Risiken des Klimawandels) und „Current Policies“ (Fokus: physische Risiken des Klimawandels) betrachtet.
Zurück zum Seitenanfang

Wir lieben das Hier.

Echt. Nah. Für unsere Region.

Seit 270 Jahren sind wir fest in unserer Region verwurzelt – als Partner, Förderer und Arbeitgeber. Wir unterstützen Vereine, Kultur, Sport und das Ehrenamt, schaffen Arbeitsplätze und arbeiten mit Handwerksbetrieben vor Ort zusammen.  Ohne euch gäbe es keine Region. Und ohne die Region gäbe es uns nicht. Deshalb setzen wir uns jeden Tag dafür ein, dass das Hier lebenswert bleibt – mit euch, für euch.

1.200

sichere Arbeitsplätze in der Region geschaffen

Förderung

von Sport, Kultur & Ehrenamt – wir machen das Hier lebendiger

Über 120

Standorte – immer in deiner Nähe, persönlich und verlässlich.

Unsere Versicherungen

Privatschutz Mobilität Vorsorge & Leben Rechtsschutz Gesundheit Firmenkunden

Unser Service

Kundenportal Meine Öffentliche Kontakt Berater finden Schaden melden Schaden-Services für Kfz Fragen zu unseren Versicherungen (FAQ)

Die Öffentliche

Karriere Über uns Unsere Engagements Umwelt & Nachhaltigkeit Presse & Publikationen Gesetzliche Regelungen
Impressum Datenschutz Privatsphäre-Einstellungen Social Media
Kontakt aufnehmen Berater finden Rückruf vereinbaren